Deutschland - Öffnung der "Ehe für alle"
1. Seit dem 01. Oktober 2017 ist das Eheöffnungsgesetz in Kraft: In Deutschland dürfen seit dem auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.
Das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" (Eheöffnungsgesetz) ist am 01.10.2017 in Kraft getreten. Das Gesetz beruht auf einem Gesetzentwurf des Bundesrats vom 11.11.2015, den der Bundestag knapp zwei Jahre später am 30. Juni 2017 unverändert verabschiedet hat. Der 30.06.2017 war der letzte Sitzungstag des Bundestages vor der Bundestagswahl im Herbst 2017.
Seit dem 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaft mehr eingehen, sondern "nur noch" heiraten. Eingetragene Lebenspartnerschaften können in Ehen umgewandelt werden, müssen aber nicht. Das Lebenspartnerschaftsgesetz gilt deshalb nur noch für Lebenspartnerschaften, die vor dem 01.10.2017 geschlossen und nicht in Ehen umgewandelt wurden.
Bereits 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland (SVD) mit seinem ersten Grundsatzprogramm die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Im August 1992, hat unser Verband die „Aktion Standesamt“ organisiert. 250 lesbische und schwule Paare haben damals bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot bestellt und für sich das Recht auf Eheschließung eingefordert. Seitdem kämpfte der LSVD zusammen mit immer mehr Verbündeten auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe."
Quelle: LSVD+